ARTIKEL_ZERO (INTER_HUMAN_RIGHTS)
Intervention, Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes
Arbeitsschritte und Strategien

1) Entwurf zur Änderung der im Grundgesetz verankerten Menschen- und Persönlichkeitsrechte. Einführung des fehlenden Artikels ZERO (missing link), Überarbeitung und Transformation der davon betroffenen Artikel des Grundgesetzes
2) Einrichtung einer datenbankbasierten Website mit öffentlicher Diskussion des Gesetzentwurfes
3) Provokation und Beobachtung der öffentlichen Diskussionsprozesse mit Hilfe geeigneter Medien und eigendynamischer Strukturen wie Wikipedia, Weblogs, Weblawg, Foren etc.
4) Überarbeitung des Gesetzesentwurfes auf Grundlage des öffentlichen Diskussionsprozesses
5) Juristische und verfassungsrechtliche Überprüfung, vorbereitende Maßnahmen für die Einreichung als Gesetzesvorlage im Bundestag und Bundesrat
6) Internationaler Aufruf zur Übersetzung des Artikel ZEROs in die jeweiligen Landessprachen und Dialekte, Anpassungen an die jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten, Gesetzesvorlage mit Einreichung im jeweils zuständigenden Gremium.

Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf lt. Artikel 79 GG einer Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze unterstehen einem völligem Tabu. ARTiKEL_ZERO weiß um die Gratwanderung zwischen Konkretem und Abstraktem, zwischen den Interessen Einzelner und der Gemeinschaft als Ganzes und ebenso um die Brisanz von Begrifflichkeiten.

ARTIKEL_ZERO ist die Installation eines BERECHTIGTEN ZWEIFELS, die Provokation einer kontinuierlichen und verantwortlichen Infragestellung sowie die damit verbundene Schärfung eines Problembewusstseins gegenüber geltenden Rechten. ARTIKEL_ZERO ist Impuls für einen nachhaltigen Diskussionsprozess, der sich einmal angezettelt, unabhängig von Ländergrenzen weiter entfalten kann. Mechanismen der Ausgrenzung lassen sich weder durch Gewalt noch moralischen Zeigefinger, sondern allenfalls durch Empathie, Nachdenken und innere Überzeugung wirksam auflösen.

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